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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SCHRÖCK Personal Training

Matthes Schröck
Ernst-Thälmann-Straße 8
15306 Seelow

Telefon: +49 173 3284108
E-Mail: schroeck.pt@gmail.com

Stand: August 2026


§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Matthes Schröck, SCHRÖCK Personal Training, Ernst-Thälmann-Straße 8, 15306 Seelow, nachfolgend „Trainer“ genannt, und seinen Kundinnen und Kunden beziehungsweise Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern, nachfolgend einheitlich „Kunde“ genannt.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:

– Personal Training im 1:1-Format
– Partnertraining
– Kleingruppentraining
– Trainingspakete
– das 12-Wochen-Coaching
– Online Coaching
– Präventionskurse
– sonstige Selbstzahlerkurse

1.3 Art, Umfang, Beginn, Laufzeit, Ort und Vergütung der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Vertrag, einem konkreten Angebot, der Buchungsbestätigung oder der jeweiligen Kursausschreibung.

1.4 Individuell zwischen Trainer und Kunde vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Verträge mit minderjährigen Kunden oder Teilnehmern werden nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen.

1.6 Für Leistungen gegenüber Unternehmen, Vereinen und sonstigen gewerblichen Auftraggebern, insbesondere Workshops, Gesundheitstage oder Athletikveranstaltungen, können gesonderte Vertragsbedingungen gelten.


§ 2 VERTRAGSANBAHNUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Die Darstellung von Angeboten auf der Website, in sozialen Medien, Flyern oder sonstigen Werbemitteln stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

2.2 Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über einen Messenger ist zunächst unverbindlich.

2.3 Ein verbindlicher Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

– Unterzeichnung des individuellen Vertrags
– digitale oder elektronische Unterzeichnung
– eindeutige Annahme eines konkreten Angebots per E-Mail
– Zugang einer verbindlichen Buchungsbestätigung

2.4 Bei einer Annahme per E-Mail muss eindeutig erkennbar sein, welches Angebot mit welchem Leistungsumfang und Preis angenommen wird.

2.5 Der Kunde erhält vor oder spätestens bei Vertragsschluss die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und dauerhaft zu speichern.

2.6 Der Vertragstext, die vereinbarte Leistung, der Preis und die jeweils einbezogenen Vertragsunterlagen werden dem Kunden digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt.


§ 3 GEGENSTAND UND DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNGEN

3.1 Der Trainer erbringt individuell vereinbarte Leistungen in den Bereichen Training, Bewegung, Fitness, Athletik, Prävention und gesundheitsorientierte Lebensführung.

3.2 Die Planung erfolgt auf Grundlage der mitgeteilten Ziele, Voraussetzungen, Trainingsmöglichkeiten und gesundheitlich relevanten Angaben des Kunden.

3.3 Der Trainer darf Übungen, Belastungen, Trainingsinhalte und Vorgehensweisen anpassen, wenn dies aus trainingsfachlichen, gesundheitlichen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen sinnvoll ist.

3.4 Personal Training und Coaching stellen keine ärztliche, physiotherapeutische, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Behandlung dar und ersetzen keine medizinische Diagnose oder Therapie.

3.5 Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter körperlicher, gesundheitlicher, ästhetischer oder sportlicher Erfolg wird nicht garantiert.

3.6 Der Erfolg hängt insbesondere von der individuellen Ausgangslage, der aktiven Mitarbeit, der Trainingskontinuität, der Regeneration und weiteren persönlichen Faktoren ab.

3.7 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, dauert eine persönliche Trainingseinheit regelmäßig 50 Minuten. Abweichungen können im Einzelfall vereinbart werden.


§ 4 PERSONAL TRAINING UND TRAININGSPAKETE

4.1 Personal Training kann als 1:1-Training, Partnertraining oder Kleingruppentraining vereinbart werden.

4.2 Die Zahl der gebuchten Einheiten ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder der Buchungsbestätigung.

4.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Nutzungszeiträume:

– 12 Einheiten: 4 Monate
– 24 Einheiten: 8 Monate
– 36 Einheiten: 12 Monate

4.4 Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem vereinbarten Leistungsbeginn. Wurde kein genauer Beginn vereinbart, beginnt er mit der ersten durchgeführten Einheit.

4.5 Die Termine müssen innerhalb des jeweiligen Nutzungszeitraums durchgeführt werden.

4.6 Nicht rechtzeitig genutzte Einheiten verfallen grundsätzlich nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, sofern der Kunde nicht aus einem wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Grund an der Nutzung gehindert war.

4.7 Bei einer nachgewiesenen, ununterbrochenen krankheitsbedingten Trainingsunfähigkeit von mehr als 14 Kalendertagen kann der Nutzungszeitraum auf Antrag um die nachgewiesene Dauer verlängert werden. Die Verlängerung beträgt grundsätzlich höchstens drei Monate.

4.8 Einzelne Erkrankungstage, Urlaubsreisen, berufliche Belastungen, fehlende Terminvereinbarungen oder sonstige persönliche Planungsprobleme führen nicht automatisch zu einer Verlängerung.

4.9 Bereits bekannte Urlaubs- oder Abwesenheitszeiten sollen bei der gemeinsamen Terminplanung berücksichtigt werden.

4.10 Eine Übertragung gebuchter Trainingseinheiten auf andere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Trainers möglich.

4.11 Zusätzliche Trainingseinheiten können nach Verfügbarkeit und gegen gesonderte Vergütung gebucht werden.


§ 5 DAS 12-WOCHEN-COACHING

5.1 Das 12-Wochen-Coaching hat eine feste reguläre Laufzeit von zwölf Wochen ab dem vereinbarten Starttermin.

5.2 Das Coaching umfasst, soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde:

– ein ausführliches Anamnese- und Beratungsgespräch
– individuelle Ziel- und Trainingsplanung
– zehn persönliche Trainingseinheiten von regelmäßig jeweils 50 Minuten
– ein persönliches Coaching-Dashboard
– wöchentliche Check-ins
– einen ausführlichen Coaching-Call pro Monat
– Technikfeedback
– laufende Trainingsanpassungen
– Unterstützung bei vereinbarten Themen aus Training, Ernährung, Schlaf, Regeneration, Stress und Lebensstil

5.3 Der konkrete Leistungsumfang und die vereinbarten Kommunikationswege ergeben sich aus dem individuellen Coachingvertrag.

5.4 Die zehn persönlichen Trainingseinheiten werden innerhalb der zwölfwöchigen Programmlaufzeit nach individueller Terminabsprache durchgeführt.

5.5 Weitere persönliche Trainingseinheiten können nach Verfügbarkeit und gegen gesonderte Vergütung hinzugebucht werden.

5.6 Die Buchung zusätzlicher Einheiten verlängert die Laufzeit des Coachingprogramms nicht automatisch.

5.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vereinbarte Check-ins rechtzeitig und vollständig einzureichen.

5.8 Wird ein Check-in nicht eingereicht, kann die zugehörige Auswertung oder Trainingsanpassung für den jeweiligen Zeitraum entfallen.

5.9 Nicht wahrgenommene Check-ins werden grundsätzlich nicht angesammelt oder rückwirkend nachgeholt.

5.10 Die vereinbarte Vergütung bleibt fällig, sofern der Trainer die vereinbarten Leistungen und Betreuungskapazitäten bereitgestellt hat.

5.11 Bei einer nachgewiesenen, ununterbrochenen Trainingsunfähigkeit von mehr als 14 Kalendertagen kann das Coaching nach Abstimmung pausiert und um den nachgewiesenen Zeitraum verlängert werden. Die Verlängerung ist grundsätzlich auf vier Wochen begrenzt.

5.12 Dauert die Trainingsunfähigkeit länger an, vereinbaren Trainer und Kunde eine angemessene individuelle Lösung. In Betracht kommen insbesondere:

– eine längere Unterbrechung
– eine Anpassung des Leistungsumfangs
– eine Verrechnung noch nicht erbrachter Leistungen
– eine außerordentliche Beendigung des Vertrags

5.13 Einzelne Erkrankungen, Urlaubszeiten oder Terminverschiebungen führen nicht automatisch zu einer Verlängerung.

5.14 Kann der Trainer vereinbarte Leistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht innerhalb der Programmlaufzeit erbringen, werden Ersatztermine vereinbart oder die Laufzeit angemessen verlängert.

5.15 Eine vereinbarte Ratenzahlung stellt lediglich die Aufteilung des Gesamtpreises dar. Das 12-Wochen-Coaching wird dadurch nicht zu einem monatlich kündbaren Abonnement.


§ 6 ONLINE COACHING

6.1 Das Online Coaching umfasst nach Maßgabe des individuellen Vertrags insbesondere:

– ein Aufnahme- oder Anamnesegespräch
– individuelle Trainingsplanung
– Bereitstellung eines Trainingsplans oder Coaching-Dashboards
– regelmäßige Check-ins
– Trainingsanpassungen
– Technikfeedback anhand eingesandter Videos
– Coaching-Calls im vereinbarten Umfang
– Unterstützung bei vereinbarten Themen aus Training, Ernährung, Schlaf und Lebensstil

6.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate.

6.3 Der Vertrag beginnt am individuell vereinbarten Startdatum.

6.4 Ein Vertragsmonat beginnt am vereinbarten Starttag und endet am Tag vor dem entsprechenden Datum des folgenden Monats.

6.5 Nach Ablauf der dreimonatigen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

6.6 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt werden.

6.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.8 Eine Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.

6.9 Die Vergütung wird monatlich im Voraus berechnet.

6.10 Kurze Rückfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen beantwortet.

6.11 Das Online Coaching ist kein medizinischer, psychologischer oder sonstiger Notfall- oder Bereitschaftsdienst.

6.12 An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, bei angekündigten Abwesenheiten oder bei Krankheit kann sich die Antwortzeit verlängern.

6.13 Der Kunde ist für die rechtzeitige und vollständige Übermittlung der für Check-ins und Trainingsanpassungen erforderlichen Informationen verantwortlich.

6.14 Wird ein vereinbarter Check-in nicht eingereicht, kann die dazugehörige Auswertung oder Anpassung entfallen.

6.15 Nicht eingereichte Check-ins werden nicht automatisch gesammelt oder später zusätzlich nachgeholt.

6.16 Das Ausbleiben der Mitwirkung verlängert den Vertrag nicht und befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht, sofern der Trainer seine Leistungen und Betreuungskapazitäten vertragsgemäß bereitstellt.

6.17 Der zuletzt bereitgestellte Trainingsplan darf nach Vertragsende weiterhin persönlich genutzt werden.

6.18 Mit Vertragsende endet der Anspruch auf:

– weitere Trainingsanpassungen
– Check-ins
– Coaching-Calls
– Technikfeedback
– Messenger-Support
– sonstige laufende Betreuung

6.19 Soweit technisch möglich, bleibt der zuletzt bereitgestellte Trainingsplan zugänglich. Der Kunde ist dennoch dafür verantwortlich, benötigte Unterlagen rechtzeitig zu sichern.

6.20 Ein dauerhafter Anspruch auf Zugang zu einem bestimmten technischen System besteht nicht, sofern die wesentlichen Unterlagen in einem geeigneten anderen Format zur Verfügung gestellt werden können.

6.21 Der Kunde benötigt ein geeignetes internetfähiges Gerät, eine funktionierende Internetverbindung und eine erreichbare E-Mail-Adresse.


§ 7 PARTNER- UND KLEINGRUPPENTRAINING

7.1 Partnertraining findet grundsätzlich mit zwei Personen statt.

7.2 Kleingruppentraining findet grundsätzlich mit drei bis vier Personen statt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.3 Jeder Teilnehmer ist für seine eigenen Termine, gesundheitlichen Angaben und Zahlungsverpflichtungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich ein gemeinsamer Vertrag geschlossen wurde.

7.4 Die Verhinderung einzelner Teilnehmer hindert die Durchführung einer Partner- oder Gruppeneinheit grundsätzlich nicht.

7.5 Erscheint beim Partnertraining nur eine Person, kann die Einheit mit der erschienenen Person durchgeführt werden.

7.6 Dadurch entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf:

– eine Preisreduzierung
– zusätzliche Trainingszeit
– einen Ersatztermin
– eine Änderung des vereinbarten Trainingsformats

7.7 Für die nicht erschienene Person gelten die allgemeinen Absagebedingungen.

7.8 Das Fernbleiben einzelner Gruppenmitglieder begründet für die übrigen Teilnehmer keinen Anspruch auf Preisreduzierung, zusätzliche Trainingszeit oder Nachholung.

7.9 Sinkt die Gruppengröße dauerhaft unter die vereinbarte Mindestgröße, stimmen Trainer und Teilnehmer die weitere Durchführung ab.

7.10 Möglich sind insbesondere:

– Aufnahme eines weiteren Teilnehmers
– Fortführung in einem anderen Format
– Abschluss einer neuen Preisvereinbarung
– Beendigung der Gruppenvereinbarung

7.11 Kommt keine neue Vereinbarung zustande, werden bereits gezahlte Beträge für endgültig nicht mehr erbrachte Einheiten anteilig erstattet.


§ 8 PRÄVENTIONSKURSE UND SELBSTZAHLERKURSE

8.1 Kursbezeichnung, Kursart, Kursort, Termine, Dauer, Leistungsumfang, maximale Teilnehmerzahl und Kursgebühr ergeben sich aus der jeweiligen Kursausschreibung oder Buchungsbestätigung.

8.2 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt sechs Personen, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts Abweichendes angegeben wird.

8.3 Die Anmeldung kann insbesondere durch digitale Unterzeichnung, eindeutige Annahme per E-Mail oder verbindliche Buchungsbestätigung erfolgen.

8.4 Der Teilnehmer erhält nach der Anmeldung eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung.

8.5 Der Kursplatz ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.6 Die Kursgebühr ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Beginnt der Kurs vorher, ist sie spätestens vor Kursbeginn fällig.

8.7 Der Teilnehmer ist für rechtzeitiges Erscheinen, geeignete Kleidung und die in der Ausschreibung genannten persönlichen Materialien verantwortlich.

8.8 Versäumte Kurseinheiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf:

– anteilige Erstattung
– Nachholung
– Ersatzteilnahme in einem anderen Kurs
– Verlängerung des Kurses

8.9 Eine Nachholmöglichkeit kann freiwillig angeboten werden, sofern organisatorische Kapazitäten und das jeweilige Kurskonzept dies zulassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

8.10 Bei einem nach § 20 SGB V zertifizierten Präventionskurs wird nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, sofern die hierfür geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt wurden.

8.11 Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Teilnahmebescheinigung bei seiner Krankenkasse einzureichen.

8.12 Ob und in welcher Höhe eine Krankenkasse die Kursgebühr bezuschusst oder erstattet, richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Krankenkasse. Eine bestimmte Erstattung wird nicht garantiert.

8.13 Bei einem reinen Selbstzahlerkurs besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung für die Krankenkasse, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

8.14 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, darf der Trainer den Kurs absagen.

8.15 Eine Absage ist außerdem möglich, wenn:

– die Kursleitung erkrankt
– der Kursort kurzfristig nicht zur Verfügung steht
– behördliche oder organisatorische Gründe die Durchführung verhindern
– ein anderer wichtiger Grund vorliegt

8.16 Bei vollständiger Absage werden bereits gezahlte Kursgebühren erstattet. Alternativ kann mit Zustimmung des Teilnehmers eine Umbuchung erfolgen.

8.17 Wird nur ein einzelner Kurstermin abgesagt, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.

8.18 Teilnehmer können ihre Anmeldung in Textform stornieren. Soweit keine abweichende Regelung vereinbart wurde, gelten folgende Bedingungen:

– bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn: kostenfrei
– 13 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 Prozent der Kursgebühr
– weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent der Kursgebühr

8.19 Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.20 Kann der Kursplatz durch eine geeignete Ersatzperson besetzt werden, reduziert sich die Stornopauschale entsprechend oder entfällt.

8.21 Ein möglicherweise bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt von den Stornierungsbedingungen unberührt.


§ 9 TERMINVEREINBARUNG UND ABSAGE PERSÖNLICHER TERMINE

9.1 Persönliche Trainingstermine und Coachingtermine werden individuell vereinbart.

9.2 Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

9.3 Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird die Einheit grundsätzlich vollständig berechnet beziehungsweise vom gebuchten Kontingent abgezogen.

9.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Trainer kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.5 Kann der Trainer den frei gewordenen Termin anderweitig vergeben, wird die Einheit nicht beziehungsweise nur in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens berechnet.

9.6 Vom Trainer ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Einnahmen werden berücksichtigt.

9.7 Bei einem außergewöhnlichen und nachgewiesenen Notfall kann der Trainer freiwillig eine Kulanzregelung anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

9.8 Verspätungen des Kunden führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Trainingszeit.

9.9 Ist die Verspätung so erheblich, dass eine sichere oder sinnvolle Durchführung nicht mehr möglich ist, kann die Einheit verkürzt oder abgebrochen werden.

9.10 Muss der Trainer einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Die Einheit wird nicht vom gebuchten Kontingent abgezogen.


§ 10 GESUNDHEITLICHE VORAUSSETZUNGEN

10.1 Der Kunde bestätigt, nach eigener Kenntnis gesundheitlich zur Teilnahme an den vereinbarten Leistungen in der Lage zu sein.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer vor Beginn und während der Zusammenarbeit über trainingsrelevante gesundheitliche Umstände zu informieren.

10.3 Hierzu können insbesondere gehören:

– bestehende Erkrankungen
– akute oder chronische Beschwerden
– Verletzungen
– Operationen
– ärztliche Einschränkungen
– relevante Medikamenteneinnahme
– Schwangerschaft
– Veränderungen des Gesundheitszustands

10.4 Es müssen nur solche Angaben gemacht werden, die für eine sichere Planung und Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.

10.5 Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung darf der Trainer eine ärztliche Abklärung oder Freigabe verlangen.

10.6 Treten während des Trainings Schmerzen, Schwindel, Atemnot, starkes Unwohlsein oder andere ungewöhnliche Beschwerden auf, muss der Kunde die Belastung unterbrechen und den Trainer informieren.

10.7 Der Trainer darf Übungen anpassen, Belastungen reduzieren oder eine Einheit aus Sicherheitsgründen abbrechen.

10.8 Der Kunde verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Substanzen teilzunehmen, die eine sichere Durchführung beeinträchtigen.

10.9 Für Schäden, die ausschließlich auf verschwiegenen oder unzutreffenden Angaben des Kunden oder der bewussten Nichtbeachtung eindeutiger Sicherheitsanweisungen beruhen, haftet der Trainer nicht, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.

10.10 Gesundheitsdaten werden nur im erforderlichen Umfang und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung sowie einer gegebenenfalls gesondert eingeholten Einwilligung verarbeitet.


§ 11 MITWIRKUNGSPFLICHTEN

11.1 Eine sinnvolle Betreuung setzt eine angemessene Mitwirkung des Kunden voraus.

11.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

– vollständige und zutreffende Angaben zu machen
– relevante Veränderungen mitzuteilen
– vereinbarte Check-ins rechtzeitig einzureichen
– Rückfragen nach Möglichkeit zu beantworten
– Sicherheitsanweisungen zu beachten
– Trainingsgeräte ordnungsgemäß zu benutzen

11.3 Trainiert der Kunde außerhalb persönlicher Trainingseinheiten selbstständig, ist er für eine geeignete Trainingsumgebung und die sichere Nutzung seiner eigenen Geräte verantwortlich.

11.4 Übungen sollen nur entsprechend der erhaltenen Einweisung, des individuellen Leistungsstands und der vereinbarten Planung durchgeführt werden.

11.5 Der Trainer haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich aufgrund fehlender, unzutreffender oder verspäteter Angaben oder Mitwirkungshandlungen des Kunden entstehen, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.


§ 12 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

12.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, Angebot, der Buchungsbestätigung, Rechnung oder Kursausschreibung.

12.2 Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise.

12.3 Soweit aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, erfolgt ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung.

12.4 Zahlungen erfolgen durch Überweisung oder durch Barzahlung, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

12.5 Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, sofern kein anderes Fälligkeitsdatum vereinbart wurde.

12.6 Beginnt die Leistung vor Ablauf dieser Zahlungsfrist, ist die vereinbarte Zahlung spätestens vor Leistungsbeginn fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

12.7 Für Trainingspakete und das 12-Wochen-Coaching können Gesamtzahlung oder Ratenzahlung vereinbart werden.

12.8 Höhe und Fälligkeit der Raten werden im individuellen Vertrag festgelegt.

12.9 Eine Ratenzahlung ändert weder die Gesamtsumme noch die feste Vertragslaufzeit.

12.10 Beim Online Coaching wird die monatliche Vergütung im Voraus für den kommenden Vertragsmonat berechnet.

12.11 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.12 Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist darf der Trainer noch nicht erbrachte Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderung vorübergehend aussetzen.

12.13 Die Vertragslaufzeit verlängert sich durch eine auf Zahlungsverzug beruhende Aussetzung grundsätzlich nicht.


§ 13 KRANKHEIT, UNTERBRECHUNG UND KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

13.1 Einzelne Erkrankungen oder kurzfristige Verhinderungen richten sich nach der 24-Stunden-Absageregel.

13.2 Bei einer längerfristigen nachgewiesenen Trainingsunfähigkeit können die für das jeweilige Angebot festgelegten Verlängerungs- oder Pausenregelungen angewendet werden.

13.3 Als Nachweis kann insbesondere eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden.

13.4 Eine Diagnose muss in der Bescheinigung grundsätzlich nicht genannt werden. Ausreichend ist eine Bestätigung der Trainingsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer.

13.5 Eine automatische Pausierung des Online Coachings besteht nicht. Bei längerer Erkrankung kann eine individuelle Pause, Anpassung oder Beendigung vereinbart werden.

13.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.7 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.

13.8 Beruht der Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, soll der anderen Partei grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden.

13.9 Im Fall einer wirksamen außerordentlichen Beendigung werden bereits erbrachte Leistungen, individuelle Planungsleistungen und sonstige entstandene Ansprüche abgerechnet.

13.10 Vorauszahlungen für endgültig nicht mehr zu erbringende Leistungen werden erstattet.


§ 14 NUTZUNGSRECHTE AN TRAININGSPLÄNEN UND UNTERLAGEN

14.1 Vom Trainer erstellte oder bereitgestellte Inhalte sind ausschließlich für die persönliche Nutzung des Kunden bestimmt.

14.2 Hierzu gehören insbesondere:

– Trainingspläne
– Coaching-Dashboards
– Übungssammlungen
– Videos
– Präsentationen
– Handouts
– E-Books
– Testverfahren
– Tabellen
– Schulungsunterlagen

14.3 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur privaten Nutzung.

14.4 Ohne vorherige Zustimmung des Trainers sind insbesondere nicht gestattet:

– Weitergabe an Dritte
– Veröffentlichung
– Verkauf
– gewerbliche Nutzung
– Nutzung zur Betreuung eigener Kunden
– Hochladen auf öffentlich zugängliche Plattformen
– Vervielfältigung über den persönlichen Gebrauch hinaus

14.5 Persönliche Trainingsaufzeichnungen und persönliche Ergebnisdaten des Kunden bleiben hiervon unberührt.


§ 15 DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

15.1 Persönliche und vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

15.2 Personenbezogene Daten werden insbesondere für folgende Zwecke verarbeitet:

– Vertragsanbahnung
– Vertragsdurchführung
– Trainingsplanung
– Kommunikation
– Terminverwaltung
– Abrechnung
– Erfüllung gesetzlicher Pflichten

15.3 Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

15.4 Gesundheitsdaten werden nur verarbeitet, wenn hierfür eine zulässige Rechtsgrundlage beziehungsweise die erforderliche ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

15.5 Besonders sensible Gesundheitsinformationen sollen nicht über das allgemeine Kontaktformular der Website übermittelt werden.


§ 16 HAFTUNG

16.1 Der Trainer haftet unbeschränkt:

– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
– bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
– im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien

16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Trainer nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

16.3 Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

16.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

16.5 Die Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Trainers.

16.6 Der Trainer haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf folgenden Umständen beruhen:

– verschwiegenen oder unzutreffenden Angaben des Kunden
– eigenmächtigen Abweichungen von der Trainingsplanung
– bewusster Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen
– unsachgemäßer Nutzung eigener Geräte
– Durchführung von Übungen trotz bekannter medizinischer Gegenanzeigen

Dies gilt nur, soweit den Trainer kein eigenes Verschulden trifft.

16.7 Für persönliche Gegenstände des Kunden haftet der Trainer nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 17 AUSFALL DES TRAINERS UND NICHT BEEINFLUSSBARE EREIGNISSE

17.1 Kann eine Leistung wegen Krankheit oder eines anderen persönlichen Ausfalls des Trainers nicht stattfinden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.

17.2 Können Leistungen aufgrund von Umständen nicht erbracht werden, die keine Partei zu vertreten hat, stimmen die Parteien eine angemessene Ersatzlösung ab.

17.3 Hierzu können insbesondere gehören:

– behördliche Anordnungen
– Naturereignisse
– erhebliche Verkehrsstörungen
– Ausfall des Trainingsorts
– längerfristige technische Störungen
– vergleichbare Ereignisse

17.4 Als Ersatz kommen insbesondere in Betracht:

– Nachholtermin
– Verlegung
– Online-Durchführung
– angemessene Verlängerung
– anteilige Erstattung endgültig ausgefallener Leistungen

17.5 Eine wesentliche Änderung des vereinbarten Formats erfolgt nicht ohne Abstimmung mit dem Kunden.


§ 18 VERTRAGSLAUFZEIT UND ORDENTLICHE KÜNDIGUNG

18.1 Trainingspakete enden nach Durchführung der gebuchten Einheiten beziehungsweise spätestens mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums.

18.2 Das 12-Wochen-Coaching endet nach Ablauf der vereinbarten zwölf Wochen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

18.3 Eine ordentliche Kündigung von Trainingspaketen und des 12-Wochen-Coachings während der vereinbarten festen Laufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

18.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18.5 Für das Online Coaching gelten die Laufzeit- und Kündigungsregelungen gemäß § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

18.6 Kündigungen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden.


§ 19 WIDERRUFSRECHT

19.1 Verbrauchern kann bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume des Trainers geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

19.2 Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

19.3 Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, muss der Kunde dies ausdrücklich verlangen.

19.4 Widerruft der Kunde nach dem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, kann für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen ein anteiliger Wertersatz geschuldet sein.

19.5 Das Widerrufsrecht bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

19.6 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.


§ 20 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

20.1 SCHRÖCK Personal Training ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 21 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

21.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.

21.4 Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig davon Vorrang.

21.5 Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.

21.6 Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

WIDERRUFSBELEHRUNG


WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Matthes Schröck
SCHRÖCK Personal Training
Ernst-Thälmann-Straße 8
15306 Seelow

Telefon: +49 173 3284108
E-Mail: schroeck.pt@gmail.com

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel mit einem per Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die vereinbarte Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen.

Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.


VORZEITIGER LEISTUNGSBEGINN UND ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS

Soll SCHRÖCK Personal Training bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnen, ist hierfür ein ausdrückliches Verlangen des Kunden erforderlich.

Bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn der Kunde vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

 

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.


AN

Matthes Schröck
SCHRÖCK Personal Training
Ernst-Thälmann-Straße 8
15306 Seelow

E-Mail: schroeck.pt@gmail.com


Hiermit widerrufe ich beziehungsweise widerrufen wir den von mir beziehungsweise uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:


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Vertrag abgeschlossen beziehungsweise Dienstleistung bestellt am:


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Name des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:


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Anschrift des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:


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E-Mail-Adresse:


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Datum:


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Unterschrift des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:


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Eine Unterschrift ist nur erforderlich, wenn das Formular in Papierform übermittelt wird.

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